In Dezember 2015 tritt in Deutschland das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung offiziell in Kraft. Ab dann werden anlasslos Daten zur Kommunikation der Bundesbürger gespeichert.
Die Vorratsdatenspeicherung verlangt die Speicherung der Verbindungsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen.
Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, die Festnetz- und Mobilverbindungen ihrer Kunden aufzubewahren. Das beinhaltet auch IP-Adressen.Die Anbieter dürfen die Daten maximal zehn Wochen speichern. Wer ein Handy nutzt, gibt damit auch seinen Aufenthaltsort preis. Für diese Standortdaten gilt eine Höchstspeicherfrist von vier Wochen. E-Mails und aufgerufene Internetseiten werden von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Aufgrund eines technischen Problems werden bei SMS nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert.
Aus den Metadaten lässt sich ablesen welche privaten Kontakte die Nutzer intensiv pflegen. Gespeichert werden auch die Mobilfunkstationen bei denen das Handy des Nutzers registriert wird und somit können auch Bewegungsprofile erstellt werden.
Ende November 2016 hat ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt Die Bürgerrechtler hatten auch gegen das Vorgängergesetz geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt. Das Bündnis zeigten sich zuversichtlich, dass sie auch diesmal erfolgreich sein werden, da der Europäische Gerichtshof 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte.
Wie umgeht man die Vorratsdatenspeicherung?
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